Im Mittelpunkt der Fortbildungsveranstaltungen des Medienpädagogischen Zentrums des Vogtlandkreises stehen die Bereiche Mediendidaktik und Medienerziehung im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuen Medien.
Die Vermittlung von Fachkompetenz zum Einsatz von Medien im Rahmen von Lehr- und Lernprozessen.
Vermittlung von Kompetenzen für einen aktiven, kritischen, bewussten und produktiven Umgang mit Medien.
Unter neuen Medien an der Schule sollen alle technischen Werkzeuge und Verfahren sowie deren virtuellen Produkte verstanden werden, die geeignet sind, dem Schüler Inhalte oder Sachverhalte zu erschließen und die das Erreichen von Lernzielen unterstützen.
Fortbildungsveranstaltungen,
die in Eigenverantwortung des Medienpädagogischen Zentrums Vogtlandkreis am MPZ oder an
einer Schule durchgeführt werden,
gelten als SchiLF der
teilnehmenden Schulen.
Für die Teilnehmer bedeutet dies, dass der Dienstreiseantrag zur Fortbildung sowie die Reisekosten über das SchiLF-Budget der
jeweiligen Schule abgerechnet werden kann.
Für Ihre schulinterne Fortbildung zu den verschiedensten Leitlinien
finden Sie eine Vielzahl von Angeboten über das Schulportal.
LL1:
LL2:
Kommunizieren, Beraten, Führen
LL3:
Umgang mit Heterogenität und individuelle Förderung
LL4:
Sicherung der Unterrichtsqualität
LL5:
Querschnittsaspekte der Erziehungs- und Bildungsarbeit
LL6:
Schulische Prävention und Gesundheitsförderung
LL7:
Förderung der Lehrergesundheit
Das Fortbildungsprogramm ist schulartspezifisch gegliedert und nach Schularten und Fächern ausgerichtet. Pädagogische Fortbildung und Fortbildungsthemen, wie z.B. Erweiterung der diagnostischen Fähigkeiten und der entwicklungspsychologischen Kenntnisse stehen im Mittelpunkt schulartübergreifender Fortbildungsangebote. Darüber hinaus werden Qualifizierungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen, wie schulische Führungskräfte (z. B. Schulleiter und deren Stellvertreter) und Lehrer mit besonderen Aufgaben (z. B. Fortbildner für die regionale und schulinterne Fortbildung) angeboten.
Für Lehrer im Freistaat Sachsen besteht nach § 40 Abs. 2 Satz 2 SchulG eine Fortbildungsverpflichtung.
Veranstaltungen des LaSuB-Z ..
(Kennung: Z..-abcde) bzw.
des SBI..(Kennung: SBI-abcde) sind Fortbildungsveranstaltungen der zentralen bzw. regionalen Lehrerfortbildung.
Alle Anmelde- und Abrechnungsvorgänge erfolgen über LaSuB bzw. SBI auf den üblichen Formularen, die auch über die Fortbildungsdatenbank abrufbar sind.